Tumorerkrankungen
Larynxkarzinom
- Schwefelsäurehaltige Aerosole BK 1319
- Asbest BK 4104
- Ionisierende Strahlung BK 2402
- Polyzyklische aromatische KW BK 4113
- Kokereirohgase BK 4110
Nasen-/Nasennebenhöhlentumoren
- Nickel/Nickelverbindungen BK 4109
- Eichen-/Buchenholzstaub BK 4203
- Chrom/Chromverbindungen BK 1103
- Cadmium/Cadmiumverbindungen BK 1104
Hautkrebs
- UV-Strahlung BK 5103
Nicht-tumoröse Erkrankungen
Lärmschwerhörigkeit
- Lärmexposition am Arbeitsplatz BK 2301
Infektionskrankheiten
- COVID-19 und andere Infektionen BK 3101
Allergische Rhinopathie/Asthma
- Allergisierende Stoffe BK 4301
Chemisch-irritative Atemwegserkrankungen
- Chemische Reizstoffe BK 4302
Erkrankungen durch Druckluftarbeit
- Arbeit in Druckluft BK 2201
Wichtige Informationen
⚠️ Anzeigepflicht beachten!
Die Anzeigepflicht bei Verdacht auf eine Berufskrankheit ist für Ärzte gesetzlich vorgeschrieben.
Neue Berufskrankheiten: Für noch nicht gelistete Berufskrankheiten ist eine Anerkennung als "Wie-Berufskrankheit" nach §9 Abs. 2 SGB VII möglich.
Besonderheit BK 4203: Eichen-/Buchenholzstaub führt speziell zu Adenokarzinomen der Nase und Nasennebenhöhlen.